Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Servicebeschreibung

(1) SBT Sales & Business TUNER Consulting OG, Leidlweg 10, 1220 Wien, Österreich (als Auftragnehmer) bietet Supervision, Mentoring, Coaching, Training, Workshops, Sparrings und Unternehmensberatung im Bereich Vertrieb, Marketing, Führungskräfteentwicklung und Unternehmensführung auf regelmäßiger Basis an. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung in der Weiterbildung in diesen Bereichen.

(2) Die Einheiten sind grundsätzlich nur mit jeweils einer Person des Auftraggebers vorgesehen und dauern 50 Minuten pro Einheit.

(3) Sollten mehr als eine Person die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen, sind diese Einheiten individuell zwischen den Vertragspartner zu vereinbaren.

(4) Vereinbarte Coaching-, Mentoring-, Sparrings und Supervisions-Termine, die später als 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden dem Auftraggeber in voller Höhe verrechnet. Bei Trainings und Workshops gelten die gesondert vereinbarten Rahmenbedingungen entsprechend unserem individuellen Angebot.

§ 2 Unabhängigkeit und Informationen

(1) Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer alle benötigten Daten, Materialien und Informationen bereitstellen, um die Dienstleistung durchführen zu können.

(2) Der Auftragnehmer kann die Dienstleistung mit eigenem Personal, externen Firmen oder anderen Personen erfüllen. Zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird daher kein Angestelltenverhältnis eingegangen.

§ 3 Entlohnung

(1) Für die unter Punkt 1 angeführten Leistungen erhält der Auftragnehmer eine Vergütung aller Kosten und Aufwendungen, die dem Auftragnehmer in Verbindung mit den erbrachten Leistungen an dem Auftraggeber entstanden sind.

(2) Die Leistung wird grundsätzlich online erbracht. Für Anfahrten innerhalb von Wien wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von EUR 90,– pro Anfahrt verrechnet. Anfahrten außerhalb von Wien werden separat schriftlich vereinbart und verrechnet.

(3) Die Vergütung soll innerhalb von 14 Tagen aber jedenfalls vor der ersten Einheit auf folgendes Konto des Auftragnehmers überwiesen werden:

Bankverbindung: Oberbank
IBAN: AT03 1500 0043 7103 5785
BIC: OBKLAT2L

Sollte eine monatliche Zahlungsvariante vereinbart sein, ist die Vergütung jeweils am Monatsletzten vor dem jeweiligen Leistungsmonat fällig.

(4) Sollten die Zahlungen nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen, werden zusätzlich 12% Verzugszinsen pro Jahr in Rechnung gestellt.

§ 4 Übertragung von Rechten

(1) Jede Übertragung an Rechten aus diesem Vertrag ist zulässig mit der zuvor unterzeichneten Einverständniserklärung der anderen Partei.

§ 5 Gültigkeitsdauer

(1) Die Dauer der Leistungserbringung wird gesondert schriftlich vereinbart. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss eines Projektes, eines Trainings oder nach Vertragsablauf.

(2) Im Fall von Insolvenz oder finanziellen Schwierigkeiten des Auftraggebers kann diese Vereinbarung unter Rücksichtnahme auf das Vermögen des Auftragnehmers umgehend beendet werden.

§ 6 Haftungsbeschränkungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche Handlungen in der Durchführung seiner Dienstleistungen.

§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet sämtliche Informationen, zu welchen er im Zuge der Ausübung der genannten Dienstleistung Zugang hat, geheim zu halten. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

(2) Der Auftragnehmer ist von der Geheimhaltungspflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Geheimhaltungspflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

§ 8 Schutz des geistigen Eigentums

(1) Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Trainingsunterlagen, Umsetzungsvorlagen, Checklisten etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

(2) Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§ 9 Diverses

(1) Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

(2) Diese Vereinbarung kann von den Parteien erweitert werden, falls dies von den Beteiligten erwünscht ist.

(3) Jede Vertragsänderung und dieser AGB bedarf der Schriftform.

(4) Diese Vereinbarung entspricht dem österreichischen Gesetz. Gerichtsort ist Wien.